Informationen für Ärzte

Fragen zu unserem Therapiespektrum?

Sie sind Ärztin / Arzt und wünschen genauere Informationen über unser Therapiespektrum bzgl. Krankheitsbilder, Behandlungsmethoden, statische und dynamische Schienenanfertigungen?

Wir informieren Sie gerne telefonisch oder kommen dazu auch in Ihre Praxis. Vereinbaren Sie jetzt mit uns ein Gesprächstermin

Hinweis zur Blankoverordnung

Seit der Einführung der Blankoverordnung gemäß § 125a SGB V besteht für die Bereiche Physiotherapie und Ergotherapie die Möglichkeit, dass zugelassene Therapeutinnen und Therapeuten – nach ärztlicher Diagnose und Heilmittelbereich – die konkrete Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung eigenständig festlegen.

Dies ermöglicht eine flexible, indikationsgerechte und patientenorientierte Therapie innerhalb des verordneten Rahmens. Weitere Informationen und aktuelle Regelungen:

Fragen zur Ausstellung von Ergotherapie und Physiotherapie – Rezepten?

Sie wünschen Unterstützung bei der korrekten Ausstellung Verordnung (Formular mit der Nr. 13 blau oder rosa) oder einer BG-Verordnung?

Wir haben hier einige Muster-Beispiele der häufigsten Verordnungen in unserer Praxis hinterlegt:

Seit 01/2021 gelten neue Regelungen für Heilmittelverordnungen.

Mit dem extrabudgetären Spektrum des „besonderen Verordnungsbedarfs“ und dem „langfristigen Heilmittel“ entlasten Sie als Arzt nachhaltig Ihr Heilmittelbudget.

Gerne lassen wir Ihrer Praxis auf Wunsch eine Verordnungsempfehlung per Mail oder Fax zukommen.

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat schnell und unbürokratisch zur Seite.

� PHYSIOTHERAPIE

Typische Heilmittel (Beispiele):

  • Krankengymnastik (KG)
  • Krankengymnastik ZNS (nach Bobath, PNF etc.)
  • Manuelle Therapie (MT)
  • Klassische Massage (KMT)
  • Manuelle Lymphdrainage (MLD)
  • Wärme-/Kältetherapie
  • Elektro-/Ultraschalltherapie
Empfehlung: Für Krankengymnastik (KG) oder Manuelle Therapie (MT) empfehlen wir nach therapeutischer Erfahrung – Doppelbehandlungen – um eine effektive Versorgung sicherzustellen.
� OSTEOPATHIE Auf ärztliche Empfehlung, privat abrechenbar. Viele Krankenkassen erstatten einen Teil der Kosten. Gerne informieren wir Ihre Patientinnen und Patienten über die entsprechenden Möglichkeiten.

Formale Hinweise für eine korrekte Verordnung

Bitte beachten Sie folgende Punkte, um Rückfragen der Krankenkassen zu vermeiden und eine reibungslose Abrechnung zu gewährleisten:

 

  • Die Verordnung muss unterschrieben und abgestempelt sein
  • Bitte kennzeichnen Sie die Pflichtfelder eindeutig mit einem Kreuz
  • Zuzahlungsbefreit oder Zuzahlungspflicht
  • Therapiebericht (nur ankreuzen, wenn erforderlich)
  • Hausbesuch: Ja oder Nein
  • Bitte keine handschriftlichen Änderungen oder Ergänzungen mit Kugelschreiber auf der Verordnung vornehmen – dies führt häufig zu Rückfragen oder Ablehnung durch die Krankenkassen.